Die Einführung der Pflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung war ein Meilenstein in der Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Die Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft und die Auflösung des traditionellen Familienverbandes macht eine gesellschaftlich organisierte Pflege alter und kranker Menschen zwingend notwendig.
Wenn auch nur etwa fünf Prozent der Senioren in eine Pflegesituation kommen, so ist es doch eine große Sorge vieler älterer Menschen, den letzten Lebensabschnitt in einer Art und Weise verbringen zu müssen, die dem eigenen Anspruch nicht gerecht wird und unvereinbar ist mit der eigenen Vorstellung von einem würdevollen Lebensende. Die Pflegeversicherung ist eingeteilt in drei Pflegestufen. Die Einteilung der Pflegestufen nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen vor. Beziehen sich die Pflegestufen I und II auf einzelne Unterstützungen und Betreuungen mit weitgehender Selbstständigkeit des Patienten, betrifft die Pflegestufe III Personen in vollständiger Pflege. Hier für sind Aufwand und Kosten sehr hoch. Die Sätze der Pflegeversicherung decken zusammen mit dem Eigenbeitrag nicht die tatsächlich entstehenden Kosten.
In dieser Situation kann eine private Zusatzpflegeversicherung helfen. Ohne Wartezeit besteht der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Dabei kann die Pflege stationär in einem Seniorenheim, aber auch ambulant zu Hause durchgeführt werden. Sobald die Pflegebedürftigkeit anerkannt ist, hat der Versicherungsnehmer lebenslangen Versicherungsschutz. Versicherungstechnisch wird die Zusatz-Pflegeversicherung für die Pflegestufen II und III als eine Risikoversicherung angesehen. Sie spart also kein Kapital für das bevorstehende Alter oder die bevorstehende Pflege auf.
Die Zusatzversicherung ist für den Versicherungsnehmer sinnvoll, weil damit verhindert werden kann, dass Ersparnisse schnell aufgebraucht sind, was zulasten der Kinder und des Erbes geht. Auch in Zukunft werden die gesetzlichen Leistungen in der Regel niedriger sein als die tatsächlich entstehenden Kosten der stationären oder ambulanten Pflege. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter bei Versicherungsbeginn und nach dem Geschlecht. Wer jung ist, zahlt nur sehr geringe Beiträge, schafft sich damit aber für das Alter eine überdurchschnittliche Sicherheit.
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