Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher, im Leistungskatalog der Kassen erfasster zahnärztlicher Leistungsumfang. Für Zahnersatzleistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohne Bonusregelung 50 % der anfallenden zahnärztlichen Kosten für die Regelversorgung – der verbleibende Eigenanteil ist vom Patienten selbst zu tragen.
Im Jahre 2005 wurden neue Regelungen für den Zahnersatz der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt, welche nach einem befundorientierten Zuschuss-System auf Basis der Grundversorgung den Patienten nun mehr Wahlmöglichkeiten bei der Auswahl des Zahnersatzes einräumen. Zahnpatienten der gesetzlichen Krankenversicherung haben nun die Möglichkeit, Mehrleistungen beim Zahnersatz in Anspruch zu nehmen, tragen alle Kosten, die den Anteil der Kasse von 50 % der Regelversorgung übersteigen, jedoch selbst.
Zahnzusatzversicherungen, die den Eigenanteil der Patienten für Zahnersatz und Sonderbehandlungen prozentual oder vollständig übernehmen, haben seit der starken Rückstufung der Kassenanteile für Zahnersatzleistungen nun an Bedeutung gewonnen, da das finanzielle Risiko für Patienten im Falle einer teuren Zahnbehandlung deutlich gemindert wird.
Vor Abschluss einer solchen Versicherung lohnt sich ein Zahnzusatzversicherung-Vergleich, da sich Leistungspakete und Beiträge der Versicherer stark voneinander unterscheiden. Als Anhaltspunkte beim Zahnzusatzversicherung-Vergleich gelten kassenunabhängige Kostenübernahmen durch die private Zahnzusatzversicherung, die Kostenerstattung für Zahnarzthonorare bis zum Maximalsatz (3,5 %), eine hohe Erstattung bereits im ersten Versicherungsjahr, der Einschluss von Knochenaufbau und Implantatleistungen in den Versicherungsumfang, der Einschluss von Zusatzleistungen wie Prophylaxe-Behandlungen sowie die Berücksichtigung von kieferorthopädischen Leistungen.
Eine solche private Zahnzusatzversicherung empfiehlt sich grundsätzlich für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und insbesondere für Zahnpatienten mit diagnostizierter Parodontitis, genetisch schlechten Zähnen, einem schlechten Zahnzustand aufgrund mangelhafter Pflege in Jugend und Kindheit, Zahnpatienten mit alten Zahnfüllungen (Amalgan) und Patienten, die bereits eine oder mehrere Wurzelbehandlungen hinter sich haben.
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