Wie lange eine Versicherung läuft, ist abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. Da diese sich je nach Anbieter und Tarif unterscheiden, ist es sinnvoll ,das Kleingedruckte sorgfältig durchzulesen.
Standard-Verträge für die Zahnzusatzversicherung gelten (ebenso wie andere Zusatzversicherungen) meist auf unbestimmte Zeit – mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Da sie auf eine dauerhafte Absicherung ausgelegt sind und der volle Versicherungsschutz sich oft erst nach mehreren Beitragsjahren aufbaut, macht diese Regelung für Versicherte auch durchaus Sinn. Wenn Sie nicht rechtzeitig schriftlich kündigen, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Die Fristen zur Kündigung sind hierbei gesetzlich festgelegt. Falls Ihre Police keine anderen Angaben macht, liegt sie drei Monate vor dem jeweiligen Datum des Vertragsabschlusses. Welche Daten dies in Ihrem persönlichen Fall sind, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Beispiel: Wenn der Vertragsbeginn am 1.10 ist, müssen Sie die Kündigung spätestens am 30.6. abschicken.
Wichtig: Bevor Sie in den Genuss von Versicherungsleistungen kommen können, müssen Sie in der Regel eine Wartezeit absolvieren. Diese kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen, je nachdem um welchen Tarif und welche Leistung es sich im Einzelnen handelt. Genaue Angaben dazu können Sie Ihrer Police entnehmen oder beim Versicherungsberater einholen.
Erfahrungsgemäß stellt sich für Versicherte oft die Frage, wie sie aus einem laufenden Vertrag aussteigen können, um bei einer günstigeren Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Aufgrund der Wartezeiten steigen sie dann jedoch bei der neuen Versicherung ohne vollen Leistungsanspruch ein. In dieser Situation einen zweiten Vertrag abzuschließen, während der erste noch läuft, ist rechtlich allerdings nicht zulässig. Alternative: Sie können den alten Vertrag kündigen und für bis zu 6 Monate im Voraus einen neuen Versicherungsantrag stellen, damit keine Versicherungslücke entsteht.
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