Das hinter der Haftpflicht für Pferde stehende Prinzip ist exakt dasselbe, wie wir es von unserer normalen Haftpflichtversicherung kennen: Schlicht und ergreifend die Pflicht, für einen angerichteten Schaden den fälligen Schadenersatz aufzubringen. Übertragen auf Pferde bedeutet dies, vergleichbar zu der Situation für Hundehalter, dass der Besitzer und Halter des Pferdes für etwaig durch das Pferd entstehende Schäden unmittelbar zur Rechenschaft gezogen werden kann. Doch nicht erst seitdem der Gesetzgeber die Versicherungspflicht für Pferde vorschreibt, ist der Schutz vor Unfällen die mit dem oder durch das Pferd entstehen, eine sinnvolle Sache.
Glasklar, dass auch im Internet ein großes Angebot von Seiten der Versicherungsträger aufgefahren wird, um Schutz gegen diese Risiken gewährleisten zu können. Das bei einem solch großen Angebot die Beitragssätze variieren ergibt sich demnach von selbst. Abhängig davon, welche Deckungssumme man vereinbart (mindestens eine Million, maximal 10 mio. Euro) und welche ‘Funktion’ ihr Pferd innehat (bspw. Pony oder Reitpferd), kann der jährliche Beitrag von deutlich unter 100 Euro bis hin zu weit über 200 Euro liegen. Der Versicherungsumfang gilt pauschal für das In- und Ausland und enthält in der Regel die Besitzer des Pferdes. Personen, die zeitweise auf das Pferd aufpassen oder sich um dieses kümmern sind jedoch längst nicht bei allen Anbietern durch die Versicherung geschützt. Hier gilt es also, sich genauestens zu erkundigen. Ist man Halter von mehreren Pferden, so kann man ab dem zweiten Pferd einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag nutzen.
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