Eine Rechtsschutzversicherung bietet eine der am häufigsten benötigten Versicherungsleistungen überhaupt. Das Leistungsspektrum kann je nach Versicherungsart sehr breit sein und deckt den privaten Bereich ebenso ab wie den Bereich Arbeit und Beruf sowie das Wohnungsrecht. Auf die Rechtsschutzversicherung ist beispielsweise jeder angewiesen, der Schadenersatzansprüche vor einem Gericht durchsetzen möchte, wer einen Streit vor dem Arbeitsgericht führt oder Streitigkeiten im Mietrecht beilegen möchte. Auch in Hinblick auf den wachsenden Handel im Internet hat der Rechtsschutz in Form der Internet-Rechtsschutzversicherung an Bedeutung gewonnen. Hier bietet beispielsweise D.A.S. entsprechende Verzweiflungsprodukte zu Preisen ab 35,88 Euro im Jahr an (Stand: September 2011). In vielen Fällen besteht jedoch das Problem, dass die Versicherungsnehmer dem Rechtsschutz zu wenig Bedeutung beimessen und die entsprechenden Versicherungen zu spät abschließen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die entsprechenden Angebote zu informieren und rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Die Rechtsschutzversicherung kann in sehr unterschiedlichen Fällen relevant werden. Zumeist handelt es sich im privaten Bereich um die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, wobei bis zu einer bestimmten Vertragssumme die Kosten für einen Anwalt vollständig von der Versicherung übernommen werden. Bei Produkten wie der Internet-Rechtsschutz-Versicherung der DEVK liegt die maximale Vertragssumme beispielsweise bei 30.000 Euro (Stand: September 2011). Doch häufig ist nicht die maximale Leistungshöhe das Problem, sondern der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz Gültigkeit hat. Viele Versicherungen werden von den Verbrauchern kurz vor einem bevorstehenden Schadensfall abgeschlossen. Die Bearbeitungszeit des Antrags ist dann aber zu lang, als dass der Versicherungsschutz bereits wirksam sein könnte. Aus diesem Grund ist es von Bedeutung, eine Versicherung zu finden, die einen sofortigen Vertragsabschluss erlaubt.
Je nach gewähltem Versicherungsprodukt sollte jedoch berücksichtigt werden, dass eine bestimmte Wartezeit vorgesehen sein kann. Diese kann bei relativ kurzen drei Monaten liegen, in einigen Fällen ist jedoch auch ein Jahr vorgesehen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden, während der Frist erfolgt keine Leistung seitens der Versicherung. Zudem ist auch keine nachträgliche Anwendung von Versicherungen möglich, die erst nach dem Schadensfall abgeschlossen wurden. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass Rechtsschutzversicherungen rechtzeitig abgeschlossen werden.
Eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einer kurzen Karenzzeit von nur drei Monaten bietet die HUK24 an. Bei dieser ist zwar kein gänzlicher Wegfall der Wartezeit vorgesehen, Wartezeiten aus eventuellen Vorverträgen werden jedoch angerechnet. Die Versicherung sieht Beiträge von weniger als 4 Euro im Monat vor (Stand: September 2011).
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