Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher, im Leistungskatalog der Kassen erfasster zahnärztlicher Leistungsumfang. Für Zahnersatzleistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ohne Bonusregelung 50 % der anfallenden zahnärztlichen Kosten für die Regelversorgung – der verbleibende Eigenanteil ist vom Patienten selbst zu tragen. Im Jahre 2005 wurden neue Regelungen für den Zahnersatz der gesetzlichen Krankenkassen [...]





